Falls es zu Unfällen, aufgrund bspw. glatter Gehwege kommen sollte,
haftet in der Regel der Haus- bzw. Grundstückseigentümer.
In Mehrfamilienmietshäusern kann gegebenenfalls der Vermieter in
einer Hausordnung die Mieter in die Pflicht nehmen und die
Streupflicht auf diese übertragen. Trotz dessen entbindet diese
Übertragung der Streupflicht den Vermieter nicht jeglicher
Verantwortbarkeit, denn es gilt eine Überwachungspflicht bezogen
auf die Einhaltung der Umsetzung, der in der Hausordnung
geregelten Streupflicht, bei Verstoß dieser Überwachungspflicht
können die Eigentümer bei einem Schadensfall haftbar gemacht
werden.
Wenn sie diese Unsicherheiten vermeiden wollen, Schaden
vermeiden wollen, dann setzen sie auf uns ,
denn wir sorgen für sichere Straßen, Gehwege, Einfahrten und
gewerbliche Flächen